Beratung & Bedarfsanalyse.
"Wir fangen gemeinsam mit Dir bei 0 an."
Bevor Sie mit der eigentlichen Planung beginnen, empfiehlt es sich, die sogenannte "Leistungsphase 0" durchzuführen. Diese ist seit dem 01.01.2018 sogar verpflichtend durch den Gesetzgeber vorgeschrieben (§ 650p Abs. 2 BGB).
Die Leistungsphase 0 (keine offizielle Begrifflichkeit gem. HOAI) dient dabei dem Zweck eine Planungsgrundlage zu schaffen.
Die initiale Beratung und gemeinsame Bedarfsanalyse verhindert, dass Kosten entstehen, ohne dass die konkrete Richtung vorgegeben wurde und dient dazu, dass Sie sich als Bauherr "klar" über die Zielsetzung werden.
Wir beraten Sie im Rahmen der Zielfindungsphase, sodass wir gemeinsam eine gute Planungsgrundlage schaffen, die sicherstellt, dass Ihr Vorhaben mit Sicherheit erfolgreich wird.
Teile der Beratung & Bedarfsanalyse können sein:
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Machbarkeitsstudien
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Vorkonzepte
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Bedarfsanalyse
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Entwicklung eines "Pflichtenhefts"
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Bestandsanalyse
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Qualitätsansprüche
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Zeithorizonte
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Kostenrahmen
"Lass uns direkt miteinander sprechen."